Reglement für Teilnehmer

1. Marktgebiet / Zufahrt

Der Kreativmarkt befindet sich in der Mehrzweckhalle der Schule Hauptwil.

Parkplätze für Teilnehmer: Es stehen während des Marktes Parkplätze auf dem Areal der Firma Dirim zur Verfügung. Andere Parkplätze in Dorfnähe sind für Besucher freizuhalten.

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Für den Bezug bis 10 Minuten vor Marktbeginn und das Abräumen der Stände ist die Zufahrt zur Mehrzweckhalle erlaubt. Die Fahrzeuge müssen nach dem Ausladen und spätestens 10 Minuten vor Marktbeginn umgehend weggebracht werden. Das Parkieren auf dem Schulareal ist untersagt.

 

2. Betriebszeiten

Sonntag:    von 10.00 bis 16.00 Uhr

                     

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Stände während den gesamten Marktzeiten besetzt zu halten.

Der Veranstalter akzeptiert kein verfrühtes Abräumen der Stände.

Aufbauzeiten: Am Vortag von 14.00-16.00 Uhr besteht die Möglichkeit den Tisch zu besichtigen und so weit gewünscht aufzubauen. Um 16.00 Uhr ist Aufbauschluss! Bitte diese Möglichkeit wahrnehmen.

Es wird jedoch keine Haftung für Diebstähle, Beschädigungen und sonstiges übernommen. (Info: Jeder Verein und diverse andere Personen aus Hauptwil haben einen Schlüssel für die Mehrzweckhalle)

 

Am Sonntag, 20. November 2016 ist die Halle ab 9.00 Uhr für den Rest-Aufbau geöffnet.

Um 9.50 Uhr wird die Barriere vor der Mehrzweckhalle verschlossen. Es dürfen dann keine Fahrzeuge mehr auf dem Schulareal/Schulhausplatz stehen!

 

3. Anmeldung / Kosten / Rücktritt

Es ist Sache des Teilnehmers, dafür zu sorgen, dass die Unterlagen zeitgerecht und vollständig beim Veranstalter eintreffen. Sollten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht genügend Anmeldungen von Teilnehmern aus  Hauptwil und Umgebung eingehen, werden die Standplätze an Personen, die weiter entfernt wohnhaft sind, vergeben.

Standplatz: CHF 25.-/ pro Tisch (Tische werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und sind im Standplatz inbegriffen / Grösse: 70x170cm).

Zusammen mit der Zusage für einen Tisch wird die Rechnung für die „Standgebühren“ versandt. Der Rechnungsbetrag ist fristgerecht zu überweisen. Sollte der Veranstalter den Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist erhalten haben, kann er über den Standplatz wieder verfügen. Die Zusage für einen Standpatz ist in diesem Fall hinfällig.

Ebenso kann der Veranstalter über Tische, die nach Marktbeginn noch nicht bezogen sind, ohne jedes Anrecht auf Rückerstattung der Miete oder Schadenersatz verfügen.

Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Marktbeginn wird die Hälfte des einbezahlten Betrages zurückerstattet. Bei später eintreffenden Rücktritten erfolgt keine Rückerstattung.

Bei Verzicht auf Durchführung des Marktes entstehen keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Bereits bezahlte Standgebühren werden jedoch zurückerstattet. 

 

4. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Für den Markt zugelassen sind in erster Linie private Teilnehmer aus Hauptwil und Umgebung.

Firmen und professionelle Marktfahrer sind nicht am Markt zugelassen. Der Veranstalter kann jedoch Ausnahmen bewilligen.

Es ist nicht erlaubt für politische, religiöse oder ähnliche Ideen zu werben, Unterschriften zu sammeln oder Broschüren abzugeben. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter endgültig.

 

5. Einteilung

Über die Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Teilnehmer, die sich nicht an die angeordnete Einteilung halten, werden vom Platz gewiesen. Daraus entstehende Verdiensteinbussen können nicht geltend gemacht werden. Standortwünsche werden nach Mög­lichkeit berücksichtigt – dahingehende Garantien werden nicht abgegeben. Es besteht kein Anspruch darauf, denselben Platz wie im Vor­jahr zu erhalten.

 

6. Elektrischer Strom

Der Veranstalter kann den Marktteilnehmern Strom zur Verfügung stellen. Damit die Stromversorgung nicht überlastet wird, gelten folgende Voraussetzungen:

-       Die Stromleistung beläuft sich auf 200 Watt pro Marktstand

-       Jeder Teilnehmer ist für die Feinverteilung selbst verantwortlich.

-       Verboten ist das Anschliessen von Kochgeräten, Musikanlagen  o.Ä.

-       Neonlampen, Scheinwerfer und grelle Leuchtkörper sind nicht zugelassen.

 

7. Verkaufsgut

Das Verkaufsgut darf nur handgefertigte Artikel umfassen, die für einen Kreativmarkt angebracht er­scheinen (Handwerk, Gebäck, Holzspielsachen, Kerzen, usw.). Der Anmeldung sind Fotos des vorgesehenen Verkaufsgutes beizulegen. Die Teilnehmer müssen die zum Verkauf angebotenen Waren weitgehend selbst hergestellt haben. Die Lebensmittel (frisch gepflückt, eingemacht, getrocknet, gebacken, gekocht…) müssen angeschrieben und etikettiert werden: Herstellungsdatum, Gewicht, Zusammensetzung des Inhaltes

 

Der Verkauf von Alkohol ist nicht erlaubt, da bewilligungspflichtig!

 

8. Standgestaltung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Stand zu dekorieren (Tischtuch, usw.). Es dürfen keine Nägel und Heftklammern eingeschlagen werden. Für Beschädigungen von Tischen, Halle, Hallenboden, usw. haftet der Teilnehmer.

Es darf kein Abfall am Standplatz/Schulareal zurückgelassen oder entsorgt werden.

 

Beistelltische o.Ä. dürfen nur in Absprache mit dem Veranstalter aufgestellt werden.

 

9. Verpflegungsstände

Es ist nicht erlaubt Lebensmittel oder Getränke zum sofortigen Konsum zu verkaufen.

Eine sogenannte Festwirtschaftsbewilligung wird vom Veranstalter pauschal nur für das Markt-Kafi eingeholt.

Werden gebrannte Wasser verkauft, ist zudem vom Teilnehmer selber eine Bewilligung vom kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zu beantragen.

Ist bei Marktbeginn keine entsprechende Bewilligung vorhanden, dürfen die betroffenen Artikel nicht zum Kauf angeboten werden.

 

10. Versicherung

Versicherungen sind Sache der Teilnehmer. Die Teilnehmer haften für allfällige Schäden am gemieteten Stand, Mobiliar (Tisch, usw.) und Gebäude. Die Verantwortung für das Verkaufsgut liegt jederzeit beim Teilnehmer.

 

11. Auflagen

Weisungen und Bekanntmachungen auf allen Korrespondenzen bilden zusammen mit diesem Reglement festen Bestandteil der Bewilligung zur Teilnahme am Kreativmarkt.

 

 

12. Schlussbestimmungen

Die Entscheide des Veranstalters sind endgültig.

 

 

Hauptwil, im November 2017

OK Kreativmarkt